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Fahrdienste

Neues Tarifsystem für Fahrdienste gültig per 15. Juli 2023

Fahrdienst-Angebot:

  • Der Verein SfS vermittelt seinen Mitgliedern, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Mühe bereitet, Fahrdienste. Freiwillig Mitarbeitende des Vereins SfS leisten solche Fahrdienste, üblicherweise tagsüber an Werktagen. 
  • Die Fahrdienste sollen medizinisch-therapeutisch (Fahrt zur Arzt- oder Zahnarztpraxis, Therapie, Spital, Reha, Kur usw.) oder mit Körperpflege (Coiffeur, Podologie usw.) begründet sein.
  • Vermittelt werden zudem Fahrten zum begleiteten oder unbegleiteten Einkauf usw.
  • Bei einer Fahrtenbestellung durch den SfS-Vermittlungsdienst wird dem Fahrgast der anwendbare Tarif vorab bekanntgegeben.

Kosten: Für Fahrdienste an Werktagen wird die Spesenabgeltung wie folgt berechnet:


Aufgrund der zunehmenden Verkehrsaufkommen und dem damit verbundenen Zeitaufwand für Fahrten in die Stadt Zürich und nähere umliegende Gemeinden von Zollikon, ist der SfS-Vorstand übereingekommen, die Fahrtenpreise den vorerwähnten Gegebenheiten anzupassen, damit die freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer mit Privatauto Fahrdienste kostendeckend leisten können.


► Für Fahrten im Ortsrayon (Zone 1), d.h. im Raum Zollikon bis Bhf. Tiefenbrunnen, Zollikerberg, Zumikon und Küsnacht, sowie zu den Kliniken im Randgebiet von Zollikon, d.h. zu Kliniken Lengg, Hirslanden, Balgrist, Psych. Klinik und Schulthessklinik, gelten folgende Ansätze: 

  • Mindestpreis Ein-Weg-Fahrt        CHF 12.-
  • Hin-und Rückfahrt                         CHF 17.-, Einsatzdauer 60 Minuten 
  • Je weitere 30 Minuten Einsatzdauer wird mit einem Zuschlag von CHF 5.- verrechnet (angebrochene 30 Min. werden aufgerundet).

► Für Fahrten in die Stadt Zürich (Zone 2), d.h. im engeren Umkreis von Zollikon, Kreis 7 / 8 und nach Witikon, gelten folgende Ansätze:  

  • Mindestpreis Ein-Weg-Fahrt      CHF 17.- 
  • Hin- und Rückfahrt,                     CHF 22.-, Einsatzdauer 60 Minuten
  • Je weitere 30 Minuten Einsatzdauer wird mit einem Zuschlag von CHF 5.- verrechnet (angebrochene 30 Min. werden aufgerundet). 

► Für Fahrten in die Stad Zürich (Zone 3), d.h. in die Kreise 1, 2 und 6, gelten folgende Ansätze:

  • Mindestpreis Ein-Weg-Fahrt       CHF 25.-
  • Hin- und Rückfahrt                       CHF 30.-, Einsatzdauer 60 Minuten
  • Je weitere 30 Minuten Einsatzdauer wird mit einem Zuschlag von CHF 5.- verrechnet (angebrochene 30 Min. werden aufgerundet).

► Regionale und überregionale Fahrten:

Für regionale Fahrten ausserhalb der Zonen 1-3 (z.B. zu Spitälern und Spezialkliniken) von Zürich und in angrenzende Gemeinden oder für überregionale Fahrten (z.B. zu weiter entfernten Kur- und Therapieeinrichtungen), werden die Spesenabgeltungen nach gefahrenen Kilometern (bis 90 km) und Zeitaufwand auf der Retourbasis mit CHF –.95 / km berechnet. Ab dem 91. Kilometer wird gesamthaft mit CHF 0.75 / km gerechnet.

Für Wartezeiten am Fahrtziel (ausserhalb der bereits berechneten Einsatzdauer) wird ein Zuschlag von CHF 5.- je volle 30 Minuten berechnet.

Pauschalen: Für häufig angefahrene Ziele sind Pauschal-Abgeltungen vorgesehen. 

Die SfS-Vermittlungsstelle gibt gerne Auskunft und informiert bei der Fahrtenbestellung jeden Fahrgast über den Preis der gewünschten Fahrt.

► Allgemein:

  • Die Berechnung der Einsatzdauer gilt ab dem Zeitpunkt der Fahrgastbegrüssung bis zu dessen Verabschiedung.    
  • Parkgebühren gehen zu Lasten des Fahrgastes.
  • Bezahlung: Wer Fahrdienstleistungen bezieht, bezahlt die Spesenabgeltung der Fahrerin oder dem Fahrer direkt nach dem Einsatz.
  • Versicherung: Fahrgäste sowie Fahrerinnen und Fahrer sind während den vom Verein SfS vermittelten Fahrdiensten versichert.
  • Alle Angaben zur Spesenabgeltung sind Richtwerte, Abweichungen vorbehalten.

SfS-Merkblatt zum Versicherungsschutz 

Wichtige Informationen für Fahrdienstleistende:

SfS-Merkblatt für über 80-jährige Fahrdienstleistende

SfS-Merkblatt  Versicherungsschutz beim Lenken fremder Motorfahrzeuge
 


 

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