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Dienstleistungen allgemein

Welche Dienstleistungen bietet der Verein SfS an? Was kosten sie?

 



Grundsätze:

  • Der Verein SfS vermittelt seinen Mitgliedern Dienstleistungen, die freiwillig tätige Mitglieder (ebenfalls SfS-Mitglieder) erbringen, in der Regel tagsüber an Werktagen. Mehr zur SfS-Freiwilligenarbeit finden sie hier.
     
  • SfS-Dienstleistungen kann beanspruchen, wer Mitglied des Vereins SfS ist, auf entsprechende Unterstützung angewiesen und über 60 Jahre alt ist. Von Fall zu Fall zu entscheiden ist, ob noch nicht 60-jährige direkte Familienangehörige von SfS-Mitgliedern, die vorübergehend auf Hilfe angewiesen sind, sind, SfS-Dienstleistungen beanspruchen können.
     
  • Diskretion ist in jedem Fall selbstverständlich.
     



Wichtiger Hinweis

Die SfS-Vermittlungsstelle kann Dienstleistungen (speziell Fahrdienste) in der Regel nur vermitteln, wenn sie mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Einsatztermin bestellt werden. - Je früher, desto besser!
 



SfS-Dienstleistungsangebot

Dienstleistungs-Gruppe 1: Fahrdienste und praktische Unterstützung im Alltag

1.1    Fahrdienste zur Arztpraxis, zum Spital, zur Therapie und dergleichen

1.2    Andere Fahrdienste (z.B. zur Körperpflege wie Coiffeur usw.)

1.3    Begleitung beim Einkaufen oder Botendienste

1.4    Begleitung ausser Haus

1.5    Handreichungen und Betreuung im Haus, jedoch keine Wohnungsreinigung (nur befristete Aufträge)

1.6    Einfache Reparaturen im Haushalt

1.7    Wohnungs- und Gartenbetreuung bei Abwesenheit

1.8    Gelegentliches Betreuen von Haustieren

1.9    Andere Handreichungen nach Möglichkeit (Spesenabgeltung nach Absprache)


Dienstleistungs-Gruppe 2: Administrative Unterstützung

2.1    Allgemeine Büroarbeiten, Korrespondenz

2.2    Zahlungsverkehr

2.3    Verkehr mit Behörden, Versicherungen (z.B. Krankenkasse) oder Banken

2.4    Einfache Steuererklärungen

2.5    Hilfe zuhause am PC, Laptop, Tablet, Mobil- oder Smartphone *

2.6    individuelle Sprechstunde, vor allem im Hinblick auf Dienstleistungen 2.1 – 2.3 (Spesenabgeltung nach Absprache)


Dienstleistungs-Gruppe 3: Gartenarbeiten und andere aufwändige Unterstützung

3.1    Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Jäten, Laubrechen, Schneeräumen und dergleichen

3.2    Flick- und Näharbeiten, Bügeln und dergleichen

3.3    Weitere Dienstleistungen nach Möglichkeit (Spesenabgeltung nach Absprache)


* Alternativangebot zu 2.5: ► Computeria-Stammtische (gegenseitige Hilfe in Gruppen für Bedienungsprobleme mit portablen Geräten wie Laptop, Tablet, iPad, Smartphone, iPhone, usw.)



SfS-Dienstleistungen Flyer
 



Weitere Informationen zu den SfS-Dienstleistungen

► Spesenabgeltung für die freiwillig Mitarbeitenden

  • Die freiwillig Mitarbeitenden leisten ihre Einsätze ohne Lohn. Sie erhalten für ihre Dienstleistungen eine Spesenabgeltung.
  • Wer Dienstleistungen bezieht, bezahlt die Spesenabgeltung der oder dem freiwillig Mitarbeitenden direkt nach dem Einsatz. 
  • Für Dienstleistungen gemäss der Gruppe 1 beträgt die Spesenabgeltung Fr. 16.– pro Stunde,
    für solche gemäss den Gruppen 2 und 3 beträgt sie Fr. 24.– pro Stunde
  • Pro Einsatz wird jeweils mindestens eine halbe Stunde abgerechnet.
  • Alle Angaben zur Spesenabgeltung sind Richtwerte.

 Für den Fahrdienst gelten besondere Bestimmungen und Spesenabgeltungs-Regeln.

► Versicherungsschutz: SfS-Merkblatt zum Versicherungsschutz

► Diskretion der freiwillig MitarbeitendenSfS-Merkblatt zur Schweigepflicht und zum Datenschutz

Weitere Fragen zu den Dienstleistungen und Spesenabgeltungen beantwortet bei Bedarf die SfS-Vermittlungsstelle.
 


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